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VGH Bayern, 04.09.2008 - 8 C 08.2155 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Streitwertbeschwerde; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Luftfahrtpersonal; sonstiges Personal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 27.03.2006 - 8 BV 05.2291
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2008 - 8 C 08.2155
Der Senat hält für derartige Fälle gemäß § 52 Abs. 1 GKG einen Streitwert in Höhe von 5.000 Euro für angemessen (vgl. auch Beschluss vom 27.3.2006 Az. 8 BV 05.2291).
- VG Ansbach, 28.10.2011 - AN 10 S 11.01767
Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; wiederholter Ladendiebstahl; unerlaubter …
Von dem von dort angenommenen Streitwert von 7.500 EUR, welcher sich an Luftfahrtpersonal orientiert, war ein Abschlag von 2.500 EUR festzusetzen, da es sich im vorliegenden Falle um einfachere Tätigkeiten handelt, welche mit der Zutrittserlaubnis ausgeübt werden sollen (vgl. BayVGH vom 4.9.2008, 8 C 08.2155). - VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 08.02081
Luftsicherheitsrecht; Zuverlässigkeit; jugendgerichtliche Ahndungen
Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 26.4 in entsprechender Anwendung des Streitwertkatalogs 7/2004 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in NVwZ 2004, 1327. Von dem von dort angenommenen Streitwert von 7.500 EUR, welcher sich an Luftfahrtpersonal orientiert, war ein Abschlag von 2.500 EUR festzusetzen, da es sich im vorliegenden Falle um einfachere Tätigkeiten handelt, welche mit der Zutrittserlaubnis geübt werden sollen, vgl. BayVGH vom 4.9.2008 - Az. 8 C 08.2155). - VG Ansbach, 08.03.2012 - AN 10 K 11.01768
Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; wiederholter Ladendiebstahl; unerlaubter …
Von dem von dort angenommenen Streitwert von 7.500 EUR, welcher sich an Luftfahrtpersonal orientiert, war ein Abschlag von 2.500 EUR festzusetzen, da es sich im vorliegenden Falle um einfachere Tätigkeiten handelt, welche mit der Zutrittserlaubnis ausgeübt werden sollen (vgl. BayVGH vom 4.9.2008, 8 C 08.2155). - VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 10 K 09.01806
Luftsicherheitsrecht; Zuverlässigkeit; Zweifel auf Grund BtM-Konsums; verweigerte …
Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 26.4 in entsprechender Anwendung des Streitwertkatalogs 7/2004 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in NVwZ 2004, 1327. Von dem von dort angenommenen Streitwert von 7.500,00 EUR, welcher sich an Luftfahrtpersonal orientiert, war ein Abschlag von 2.500,00 EUR festzusetzen, da es sich im vorliegenden Falle um einfachere Tätigkeiten handelt, welche mit der Zutrittserlaubnis geübt werden sollen, vgl. BayVGH vom 4.9.2008 - Az. 8 C 08.2155). - VGH Bayern, 02.02.2009 - 8 BV 07.2045
Fortsetzungsfeststellungsklage; Luftsicherheitsrechtliche …
Ein geringerer Streitwert ist nur bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen anzusetzen, die überhaupt nicht zum Luftfahrtpersonal in diesem Sinn zählen (vgl. BayVGH vom 4.9.2008 Az. 8 C 08.2155 - juris).